Blitzschutz

 
Gemäss den Richtlinien des SEV und der kant. Feuerpolizei erstellt unsere Spenglerei Blitzschutzarbeiten.

Folgende Bauten sind gesetzlich verpflichtet Blitzschutzanlagen zu erstellen:

  • Bauten mit grosser Personenbelegung
  • öffentliche Bauten wie Schulhäuser, Sport- und Ausstellungshallen, Theater, Kinos, Kirchen, Hotels etc.
  • Industrie- und Gewerbebauten
  • Tankanlagen, Tankstellen
  • Oekonomiegebäude ab 3'000 m3
  • Landwirtschaftsbetriebe


 
 Wussten Sie, dass die Kantonale Gebäudeversicherung 25% der Erstellungksosten bei freiwillig erstellten Anlagen übernimmt?
 



Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

Blitzschutzschema
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