Gemäss den Richtlinien des SEV und der kant. Feuerpolizei erstellt unsere Spenglerei Blitzschutzarbeiten.
Folgende Bauten sind gesetzlich verpflichtet Blitzschutzanlagen zu erstellen:
- Bauten mit grosser Personenbelegung
- öffentliche Bauten wie Schulhäuser, Sport- und Ausstellungshallen, Theater, Kinos, Kirchen, Hotels etc.
- Industrie- und Gewerbebauten
- Tankanlagen, Tankstellen
- Oekonomiegebäude ab 3'000 m3
- Landwirtschaftsbetriebe
Wussten Sie, dass die Kantonale Gebäudeversicherung 25% der Erstellungksosten bei freiwillig erstellten Anlagen übernimmt? |
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